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   BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R   

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https://dejure.org/2013,34155
BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,34155)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,34155)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - B 1 KR 24/12 R (https://dejure.org/2013,34155)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 68 f; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 12 mwN).

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl BVerfGE 75, 108, 157; 126, 400, 416; 129, 49, 69; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl BVerfGE 124, 199, 220; 129, 49, 68 f; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 12 mwN).

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl BVerfGE 75, 108, 157; 126, 400, 416; 129, 49, 69; BVerfG Beschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - Juris RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
    Die schlichte Erwartung, das geltende Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl zB BVerfGE 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f; BVerfGE 128, 90 = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23, RdNr 43).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 1 KR 461/13
    Diese Rechtsprechung sei vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt worden (Urteil vom 02. Juli 2013 -B 1 KR 24/12 R).

    Sie verweist auf die Urteile des BSG vom 02. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R, B 1 KR 24/12 R und B 1 KR 25/12 R, in denen die Rechtmäßigkeit der Satzungsregelung zum Bereich der Mehrleistung bestätigt worden sei.

    Das SG hat die maßgeblichen Rechtsgrundlagen herangezogen und diese unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 2. Juli 2013 - B 1 KR 23/12 R, B 1 KR 24/12 R, B 1 KR 25/12 R) zutreffend angewandt.

  • BSG, 17.09.2019 - B 1 KR 63/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Da auch die Voraussetzungen einer Ausnahme vom Verbot der echten Rückwirkung ersichtlich nicht vorliegen, widerspricht das Vorgehen der Beklagten den vom BVerfG aufgestellten Grundsätzen (ebenso BSG B 1 KR 24/12 R, Rz. 11, und BSG B 1 K 25/12 R, Rz. 9; vgl dazu bereits Urteil des BSG vom 26.02.1992 1 RR 8/91 m.w.N., BSGE 70, 149 -153)" (B. 2. c) der Beschwerdebegründung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 4 KR 187/16
    Ergänzend ist insbesondere unter Berücksichtigung des Vortrags in der Berufungsinstanz und unter Auswertung der zu Prämienerhebung bei Mehrleistungen vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 2. Juli 2013, B 1 KR 23/12 R; B 1 KR 24/12 R; B 1 25/12 R, zitiert nach juris) Folgendes zur Ersetzung der Prämienfestsetzung im Jahre 2011 und im Übrigen auch zur Erstfestsetzung der Prämie im Jahre 2009 auszuführen: Die Beklagte hat gegenüber der Versicherten rechtmäßig durch Verwaltungsakt die zu zahlenden Monatsprämien ab Februar 2009 für ihre satzungsmäßigen Mehrleistungsansprüche festgesetzt.
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